Yahoo! Search Marketing akzeptiert keine Suchbegriffe, die sich auf verscheibungspflichtige Medikamente beziehen. Das gleiche gilt für Titel und Beschreibungen, in denen solche Medikamente beworben werden. Diese Regel gilt nicht für Hersteller pharmazeutischer Produkte und Websites, die lediglich Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente für die Öffentlichkeit enthalten.
Werbekunden mit Websites, auf denen Medikamente zum Verkauf angeboten werden, müssen folgende Unterlagen an Yahoo! Search Marketing übermitteln, bevor eine Anmeldung erfolgen kann:
Für Österreich und die Schweiz gelten:
Yahoo! Search Marketing Österreich und Yahoo! Search Marketing Schweiz listen keine Websites, auf denen verschreibungspflichtige, herkömmliche oder alternative Medikamente angeboten oder beworben werden. Dagegen dürfen Websites, auf denen traditionelle oder alternative Gesundheitsdienste, der Verkauf medizinischer Produkte und Geräte sowie die Dienste von Heilpraktikern angeboten werden, bei Yahoo! Search Marketing Österreich und Yahoo! Search Marketing Schweiz der Regel werben.