Für Deutschland und Österreich gilt:
Suchbegriffe, Anzeigen und Websites müssen entweder in der Deutschen oder in der Englischen Sprache verfasst werden.
Für den Fall, dass die Anzeige in einer anderen Sprache verfasst ist als die Website, auf welche verlinkt wird, muss die Sprache der Website in der Anzeige spezifiziert werden.
Für die Schweiz gilt:
Suchbegriffe, Anzeigen und Websites müssen in einer der vier folgenden Sprachen verfasst werden: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.
Für den Fall, dass die Anzeige in einer anderen Sprache verfasst ist als die Website, auf welche verlinkt wird, muss die Sprache der Website in der Anzeige spezifiziert werden.